Deren Auffassung nach ist dies keine angelegenheit eines Strafverfahrens, und man könnte nur zivilrechtliche Schritte gegen diese Firma einleiten.
Mehr dazu im Forum (Kategorie Alphaload, den Eintrag könnt ihr nicht übersehen) vom Usenet-Guide
Ich persönlich kann die Entscheidung der Staatsanwaltschafft nicht nachvollziehen.... aber neja... welcome to Germany
Allerdings frag ich mich gerade was mit anderen Betrugsfällen ist ?
zB Fälschen von Trafficmengen.




